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Sachverständigenabnahme im Objektfunk

Der Fachbereich Objektversorgung im PMeV hat sich als Ziel gesetzt die Qualität der Objektversorgung, von der Planung über die Errichtung bis zur Inbetriebnahme zu optimieren.

Ein Baustein hierbei ist die von vielen Brandschutzdienststellen, aber auch Gebäudebetreibern, geforderte abschließende Abnahme durch einen Sachverständigen. Die Vorgaben für die Errichtung der Objektversorgungsanlagen sind oftmals gut beschrieben oder werden zumindest in der Planungs- und Errichtungsphase detailliert abgesprochen. Für die abschließende Sachverständigenabnahme hat es dagegen bisher wenige oder keine klar festgelegten Anforderungen gegeben.

Um Bauherren, Errichtern und auch Sachverständigen eine verlässliche Grundlage zu bieten, hat der Fachbereich Objektversorgung gemeinsam mit Herstellern, Errichtern, Sachverständigen und auch Brandschutzdienststellen ein Muster-Sachverständigen-Abnahmeprotokoll für digitale Objektfunkanlagen entwickelt (siehe rechte Spalte).

Das Dokument liegt als editierbare Word-Datei und im PDF-Format vor und kann frei verwendet werden. Meinungen oder Vorschläge zur Optimierung sind willkommen und ausdrücklich erwünscht. Helfen Sie mit dieses Formular als verlässliche Grundlage zur Abnahme in Deutschland zu etablieren.

Abnahmeprotokoll, Stand 03.05.2017

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